Informationssicherheit wird Chefsache.

Mit dem NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) trägt die Geschäftsführung persönliche Verantwortung für IT-Sicherheit. Ich zeige, wie Unternehmen Unabhängigkeit von Cloud-Diensten erreichen, Nachweise führen und ihr System wieder verstehen.

Symbolbild: Datentresor mit Token und Smartphone im 247Sicherheit-Stil

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EuGH, 14.12.2023 – C-340/21 („NAP“)

Cyberangriff ≠ automatische Entlastung. Unternehmen haften, wenn sie keine angemessenen Schutzmaßnahmen nachweisen können. Beweislast liegt beim Verantwortlichen.

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OLG Nürnberg, 30.03.2022 – 12 U 1520/19

Geschäftsführerpflichten umfassen ein wirksames Compliance-/Überwachungssystem. Im Streitfall muss die ordnungsgemäße Organisation nachgewiesen werden.

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OLG Dresden, 30.11.2021 – 4 U 1158/21

Persönliche Haftung des Geschäftsführers möglich: Er kann neben der GmbH als datenschutzrechtlich Verantwortlicher haften (Art. 82 DSGVO).

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