Nur für Geschäftsführer/in: Bekommen Sie eine unabhängige Einschätzung Ihrer
Datensicherheit.
Ohne eine aktuelle, unabhängige Lageeinschätzung tragen Sie persönlich das
volle Haftungsrisiko.
Cyberangriff ≠ automatische Entlastung. Unternehmen haften, wenn sie keine angemessenen Schutzmaßnahmen nachweisen können. Die Beweislast für „wir konnten es nicht verhindern“ liegt beim Verantwortlichen.
Link zum ArtikelGeschäftsführerpflichten umfassen ein wirksames Compliance-/Überwachungssystem. Bei Schadensersatzklagen muss der Geschäftsführer darlegen und beweisen, dass er seine Organisations- und Überwachungspflichten erfüllt hat.
Link zum ArtikelPersönliche Haftung des Geschäftsführers: Er kann neben der GmbH als datenschutzrechtlich Verantwortlicher haften (Art. 82 DSGVO)..
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